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Geschrieben von Meine_Zwerge am 09.10.2013, 12:01 Uhr

Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Hallo,

meine Cousine und ihr Mann wollen ihr altes Elternhaus umbauen. Ihr Vater hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Nun sollen sie eine Grundschuld eintragen lassen, da sie für den Umbau einen Kredit brauchen. Allerdings möchte sie nicht, das ihr Vater oder andere von der Grundschuld erfahren.
Ich bin der Meinung, dass sie es ihm sagen muss, da ja auch sein Wohnrecht verloren geht, wenn sie nicht mehr zahlen können, oder?
Wir haben zwar auch ein Haus, aber bei uns ist keine Grundschuld drauf - jedenfalls nicht, das ich wüsste!!

Hat da jemand Ahnung von?

LG

 
6 Antworten:

Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Antwort von Vega am 09.10.2013, 12:15 Uhr

Er wird es wohl schon alleine auf Druck der Bank erfahren, denn welche Bank ist heutzutage so bescheuert und lässt sich eine Grundschuld im Rang nach einem Wohnrecht eintragen.
Einen Rangrücktritt muss er notariell bewiligen.

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Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Antwort von Vega am 09.10.2013, 12:17 Uhr

Kleiner Nachtrag:
Obiges gilt, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.

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Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Antwort von SEAGLD am 09.10.2013, 12:53 Uhr

Ich denke nicht dass eine Bank JEMALS einen Kredit für Umbauarbeiten gibt OHNE sich eine Grundschuld als Sicherheit eintragen zu lassen. Und ich denke auch nicht dass es bei Euch so war - zumindest nicht wenn ihr zur Finanzierung einen Bankkredit genutzt habt - es sei denn ihr hattet andere Sicherheiten die ihr bieten konntet.
Eine Grundschuld ist ganz normal und gilt immer maximal in der Höhe der offenen Beträge (also auch wenn eine Grundschuld von 150000,-€ eingetragen wurde, davon aber bereits 100000,-€ abgezahlt wurden, dann gilt die Schuld auch nur noch in Höhe von 50000,-€).


LG Sabine

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Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Antwort von Nikas am 09.10.2013, 12:57 Uhr

Nach meinem Wissen: Sein Wohnrecht geht nie verloren, wenn es eingetragen ist. Selbst wenn sie verkaufen. Der Käufer muss das Wohnrecht dann mit übernehmen. Soweit ich mich mal vor vielen Jahren erkundigte (hatte den Fall, ein Haus mitfinanzieren zu sollen, und einer Angeheirateten lebenslanges Wohnrecht einzuräumen, verbrieft natürlich; ich wies das ganze Ansinnen zurück, weil man sich dieses Wohnrechts, wie ich seinerzeit bei Fachleuten erfragte, dann nie mehr entledigen kann und dafür grade stehen muss).

Deshalb bin ich laienhaft und schlussfolgernd der Meinung, dass sie dem Vater gar nichts sagen "müssen". Er verliert sein Wohnrecht ja nicht.

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Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Antwort von Meine_Zwerge am 09.10.2013, 13:33 Uhr

Danke für die Antworten!

Nein, wir haben keine Grundschuld eingetragen, da wir das Elternhaus von meinem Mann haben und dieses auch nicht umgebaut wurde...
Ich denke, dass es die Bank ihr sicherlich erklären wird...und ehrlich gesagt, ich möchte das nicht, dass meine Kinder hinter meinem Rücken Schulden auf "unser" Haus machen... vielleicht sehe ich das ganze in ein paar Jahren anders, wenn es soweit ist, aber momentan..

Danke noch mal für die Antworten!

LG

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Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Antwort von SEAGLD am 09.10.2013, 16:07 Uhr

Schulden auf Dein Haus kann keiner machen wenn Du nicht zustimmst. Wenn Du das Haus aber Deinem Kind vorzeitig vererbt oder geschenkt hast, und Dir ein Wohnrecht hast eintragen lassen, dann kann Dein Kind - und das auch OHNE Dein Einverständnis - das Haus beleihen - letztlich egal wofür, um es selber um- oder auszubauen, für eine andere Immobilie - kommt halt darauf an worauf sich der Kreditgeber einläßt.
Und das eingetragene Wohnrecht bleibt bestehen, wird von der Bank aber mit eingerechnet bei der maximalen Kreditsumme, da es mit dem Wohnrecht eben weniger wert ist. Der neue Besitzer kann gegen das Wohnrecht auch nichts machen - der muss es mit dem Wohnrecht kaufen oder es bleiben lassen!
Das Wohnrecht kann nur wieder ausgetragen werden wenn der Nutznießer stirbt oder dem Austragen notariell zustimmt.


LG Sabine

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