Geschrieben von Vega am 09.10.2013, 12:15 Uhr |
Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?
Er wird es wohl schon alleine auf Druck der Bank erfahren, denn welche Bank ist heutzutage so bescheuert und lässt sich eine Grundschuld im Rang nach einem Wohnrecht eintragen.
Einen Rangrücktritt muss er notariell bewiligen.
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- Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Meine_Zwerge 09.10.13, 12:01
- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Vega 09.10.13, 12:15
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