Geschrieben von Vega am 09.10.2013, 12:17 Uhr |
Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?
Kleiner Nachtrag:
Obiges gilt, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.
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- Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Meine_Zwerge 09.10.13, 12:01
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