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Geschrieben von Maari am 03.08.2017, 18:37 Uhr

Leider nur ...

... die gesetzlichen Zuzahlungen davon betroffen.
Alle Medikamente und Hilfsmittel, die nicht Verschreibungspflichtig sind fallen nicht darunter.
Mein Schwiegervater braucht ein, für ihn Lebensnotwendiges, Medikament, die Kosten dafür muss er aus eigener Tasche bezahlen, weil es nur Apothekenpflichtig ist.
Selbst ein Anwalt sah keine Chance auf Erfolg einer Klage.

 
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