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Geschrieben von Bookworm am 10.07.2018, 11:25 Uhr

kurzes Update

Ertmal zum Bauamt der Gemieinde.

Da würde ich dann alles fragen(unerlaubter Bau auf eurem grundstück, Höhe und Abstand Sichtschutzzaun, Vorgehn bei Belästigung usw.

Wir haben hier zum "blockwart" hin auch die 2 m hohen Sichtschutzelemente (gibt es in jedem Baumarkt. Sie sind an Holzpfosten befestigt, die wiederum in Metall"schuhen" stecken. Die haben wir einfach in den Boden geschlagen ("Einschlagbodenhülse")
https://www.bauhaus.info/zaeune-sichtschutz/c/10000976

In unsrere Gemeinde darf man Zäune/Mauern/Hecken bis zu 2 m Höhe aufbauen/pflanzen.
Nur für Bäume, die höher werden als 2 m ist ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben.

 
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