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Geschrieben von MillyKakao am 10.10.2013, 18:47 Uhr

kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Hallo, als EU-Bürgerin genießt die Frau die EU-Freizügigkeit und darf also ohne weitere Genehmigung in Deutschland leben und auch arbeiten. Richtig ist, dass sie keine Sozialhilfe bekommt, da sie hier noch nicht gearbeitet hat. Ich glaube man muss 1 Jahr in D gearbeitet haben, um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Sie kann natürlich jederzeit nah Tschehien fahren, um die nötigen Unterlagen für eine Heirat zu besorgen (ein wenig Papierkram ist das schon). Falls sie es nicht selbst machen möchte, kann sie einen tschechishen Anwalt in D beautragen (es gibt ein paar davon). Der kann den ganzen Papierkram natürlich gegen Honorar erledigen.
LG

 
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