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Geschrieben von Pamo am 10.10.2013, 9:47 Uhr

kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Als tschechische Staatsbürgerin kann sie als EU-Bürgerin unbehelligt in Deutschland leben und arbeiten. Sie braucht keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Da stellt sich die Frage einer Abschiebung nicht.
Irgendwas stimmt an dieser Geschichte nicht!

 
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