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von Mutti69  am 10.10.2013, 4:38 Uhr

kennt sich jemand aus mit aufenthaltsrecht ausländer, arbeitserlaubnis etc?

Hat sie denn jemals einen Asylantrag gestellt? Google “Asylantrag“ und das entsprechende Bundesland.

Wenn sie im Asylverfahren ist, dann erhält sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es gibt diesbezügliche Beratungsstellen.

Wenn sie bereits abgelehnt wurde oder aber einfach so eingereist ist, dann ist es schwer und mit Verlaub, sie hat sich auch äußerst dämlich verhalten. Die 3 Jahre hätten für das Erlernen der Deutschen Sprache herhalten können...Die Arbeitserlaubnis selber ist nicht schwer zu bekommen, sie wird auf Antrag erteilt, wenn ein konkretes Jobangebot vorliegt.

Ohne großen Bildungshintergrund und ohne ausreichende Sprachkenntnisse...

 
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