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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 20.07.2011, 18:28 Uhr

Fredda

Soll er sich ein Hotelzimmer mieten?

Und "Aussage gegen Aussage" ist bescheuert - was wird denn angeklagt?

Ich vermute, er ahnt es - irgendwann morgens wird er doch mitbekommen haben, daß Eigenkind plus Gastkind auf der Galerie genächtigt haben. Ob man seine Ahnung bestätigen muß? Warum? Qui bono?

Ich lasse hier aber keine Fremdkinder ins Internet und wäre auch angesäuert, wenn mein 10jähriges Kind irgendwo freien Internetzugang hätte. Da mache ich hier Zeitkonten und Firewalls und Zipp und Zapp - nur damit die Kinder woanders machen dürfen, was sie wollen? Wobei man das natürlich am zuverlässigsten vermeidet, indem man den Kindern erst gar keine internetfähigen Geräte kauft.

Und noch was:
Wie hat das Kind sich das denn vorgestellt? Mama klingelt und sagt, daß sie das Kind aufgrund eines nächtlichen Anfalls von "Ich will mein Kind bei mir haben!" abholt? Spätestens da wäre doch rausgekommen, daß das Kind wach war während der nächtlichen Aktivitäten.

Mein KindGroß war mal in einer Situation, die etwas ähnlich war. Kein Sex, aber Alkohol. Sie hat nicht angerufen, obwohl sie ein Handy mit Empfang dabei hatte - eben weil sie nicht wollte, daß ich klingle und dann rauskommt, was sie mitbekommen hat.

 
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