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Geschrieben von Emmi_Karamell am 12.10.2016, 16:35 Uhr

Frage zu Mietrecht

Hallo in die Runde,

vielleicht hat jemand noch einen klugen Gedanken für mich.
Es geht um eine Mietwohnung. Die Mieterin fordert eine Handwerksleistung ein, die nicht zwingend erforderlich ist; d.h. der vertragsgemäße Gebrauch ist zu 100% gewährleistet, die Änderung bringt ihr mehr komfort. Der Vermieter stimmt zu und beauftragt den Handwerker. Wer zahlt jetzt die Handwerkerrechnung? Der Vermieter als Auftraggeber oder die Mieterin, weil es eine Wunschleistung ist, die über die vertraglich zugesicherte Leistung hinaus geht?
Ich finde leider keine eindeutige Regelung, meist heißt es, "wer bestellt, zahlt" oder man solle sich abstimmen.

LG, Emmi.

 
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