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Geschrieben von Caot am 13.10.2016, 10:45 Uhr

Vertragsrecht/Mietrecht

Hier werden zwei Dinge vermischt.

1. Vertragsrecht. Wenn ich eine Leistung bestelle, muss ich, als Besteller, erst einmal bezahlen. Egal ob ich nun Mieter oder Vermieter bin, oder eine andere rechtliche Person.

2. Mietrecht. Zwangsläufig die Mieterin darüber informieren, das sich die Miete dann erhöht oder sie die Kosten bezahlen muss muss ich nicht. Das ergibt sich aus dem MV bzw. aus dem Mietrecht selbst.

Ich als Vermieter habe mehrere Möglichkeiten. Ich verweigere eine Luxusleistung, da die Grundleistung ja zu 100% gegeben ist. Ich kann der Änderung zustimmen, aber auf Kosten der Mieterin. Oder ich stimme der Veränderung auf meine Kosten zu und lege die Modernisierung um. Das wiederum muss ich ankündigen.

Ich sollte als Eigentümer immer vorher mich mit den verschiedenen Möglichkeiten mit dem Mieter besprechen. Dann sollte das eigentlich klar sein.

 
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