Geschrieben von Trini am 13.10.2016, 8:14 Uhr |
Ist doch schlau vom Vermieter!!!!
Er zahlt eine vom Mieter gewünschte Maßnahme und erhöht danach die Miete.
https://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisierung.html
Erhöhung der Miete
Die Folge einer Modernisierungsmaßnahme ist das Recht zur Erhöhung der Miete. Die Mieterhöhung beläuft sich auf jährlich 11 Prozent der aufgewendeten Kosten, geteilt durch 12 Monate (bei monatlicher Mietezahlung).
- Frage zu Mietrecht - Emmi_Karamell 12.10.16, 16:35
- Re: Frage zu Mietrecht - Christine70 12.10.16, 16:50
- Re: Frage zu Mietrecht - Mehtab 12.10.16, 16:55
- Re: Frage zu Mietrecht - Emmi_Karamell 12.10.16, 17:21
- Re: Frage zu Mietrecht - Trini 12.10.16, 18:32
- Re: Frage zu Mietrecht - Emmi_Karamell 12.10.16, 17:21
- Re: Frage zu Mietrecht - Trini 12.10.16, 16:56
- Re: Frage zu Mietrecht - Madzie04 12.10.16, 21:14
- Ist doch schlau vom Vermieter!!!! - Trini 13.10.16, 8:14
- Vertragsrecht/Mietrecht - Caot 13.10.16, 10:45
Was würdet ihr tun? schöner tag verbringen!!!
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