Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Emmi_Karamell am 12.10.2016, 16:35 Uhr

Frage zu Mietrecht

Hallo in die Runde,

vielleicht hat jemand noch einen klugen Gedanken für mich.
Es geht um eine Mietwohnung. Die Mieterin fordert eine Handwerksleistung ein, die nicht zwingend erforderlich ist; d.h. der vertragsgemäße Gebrauch ist zu 100% gewährleistet, die Änderung bringt ihr mehr komfort. Der Vermieter stimmt zu und beauftragt den Handwerker. Wer zahlt jetzt die Handwerkerrechnung? Der Vermieter als Auftraggeber oder die Mieterin, weil es eine Wunschleistung ist, die über die vertraglich zugesicherte Leistung hinaus geht?
Ich finde leider keine eindeutige Regelung, meist heißt es, "wer bestellt, zahlt" oder man solle sich abstimmen.

LG, Emmi.

 
8 Antworten:

Re: Frage zu Mietrecht

Antwort von Christine70 am 12.10.2016, 16:50 Uhr

Kommt drauf an um was es geht. Es gibt die Kleinreperaturklausel, dann gibts sog. Schönheitsreperaturen und alles wird anders geregelt.

Sowas sollte immer im Vorfeld geklärt werden oder im Mietvertrag stehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Mietrecht

Antwort von Mehtab am 12.10.2016, 16:55 Uhr

Hallo Emmi,

da der Vermieter den Handwerker beauftragt hat, muss er ihn auch zahlen. Die Frage ist, ob er die Kosten an die Mieterin weitergeben kann. Das hätte vorher geklärt werden sollen. Wenn die Mieterin die Kosten tragen soll, dann hätte ihr das vorher gesagt werden sollen und sie hätte entscheiden können, ob sie diese Leistung auf eigene Kosten haben will oder nicht. Wahrscheinlich ist die Mieterin davon ausgegangen, dass der Vermieter die Kosten trägt.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Mietrecht

Antwort von Trini am 12.10.2016, 16:56 Uhr

Wenn es der Vermieter zahlt und es den Mietwert erhöht ( z. B. Bau eines Carports oder Einbau einer Klimaanlage), kann auch die Miete erhöht werden.
Wenn es der Mieter zahlt, kann der Vermieter beim Auszug auf Rückbau bestehen, z.B. bei einem Ofen oder auch bei Laminat.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Mietrecht

Antwort von Emmi_Karamell am 12.10.2016, 17:21 Uhr

Das trifft es ganz gut. Ja, die Mieterin wurde informiert, dass die Arbeit durchgeführt wird, aber es wurde ihr nicht explizit gesagt, dass sie dafür aufkommen muss, das ist in der Diskussion und der Organisation leider völlig untergegangen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Mietrecht

Antwort von Trini am 12.10.2016, 18:32 Uhr

Dann kann es ihr aber wirklich passieren, dass nachher die Miete erhöht wird.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage zu Mietrecht

Antwort von Madzie04 am 12.10.2016, 21:14 Uhr

Hallo
Habe gerade mal meinen Mann gefragt ( er ist selber Vermieter )
Er sagt wer bestellt bezahlt. Wenn vorher nichts ausgehandelt wurde was der Mieter dazu gibt, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ist doch schlau vom Vermieter!!!!

Antwort von Trini am 13.10.2016, 8:14 Uhr

Er zahlt eine vom Mieter gewünschte Maßnahme und erhöht danach die Miete.

https://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisierung.html

Erhöhung der Miete

Die Folge einer Modernisierungsmaßnahme ist das Recht zur Erhöhung der Miete. Die Mieterhöhung beläuft sich auf jährlich 11 Prozent der aufgewendeten Kosten, geteilt durch 12 Monate (bei monatlicher Mietezahlung).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vertragsrecht/Mietrecht

Antwort von Caot am 13.10.2016, 10:45 Uhr

Hier werden zwei Dinge vermischt.

1. Vertragsrecht. Wenn ich eine Leistung bestelle, muss ich, als Besteller, erst einmal bezahlen. Egal ob ich nun Mieter oder Vermieter bin, oder eine andere rechtliche Person.

2. Mietrecht. Zwangsläufig die Mieterin darüber informieren, das sich die Miete dann erhöht oder sie die Kosten bezahlen muss muss ich nicht. Das ergibt sich aus dem MV bzw. aus dem Mietrecht selbst.

Ich als Vermieter habe mehrere Möglichkeiten. Ich verweigere eine Luxusleistung, da die Grundleistung ja zu 100% gegeben ist. Ich kann der Änderung zustimmen, aber auf Kosten der Mieterin. Oder ich stimme der Veränderung auf meine Kosten zu und lege die Modernisierung um. Das wiederum muss ich ankündigen.

Ich sollte als Eigentümer immer vorher mich mit den verschiedenen Möglichkeiten mit dem Mieter besprechen. Dann sollte das eigentlich klar sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.