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Geschrieben von EarlyBird am 15.12.2016, 22:18 Uhr

Der U-Bahntreter

Nunja es kommt mitunter darauf an, wie der Täter eingeschätzt wird und/oder ob ein oder möglicherweise sogar mehrere Leben davon abhängt/en.
Ein Pädophiler welcher ein Kind entführt und dabei von Überwachungskameras gefilmt wird, wird wohl >ohne wenn und aber< schneller in der Öffentlichkeit aus Fahndungszwecken präsentiert werden als ein Schläger. => Dringlichkeit das Kind zu retten!

Auch wenn nach Einschätzung jetzt akut Gefahr für Leib und Leben weiterer Menschen bestünde, wird die Öffentlichkeit schneller herangezogen.

Aber in jedem Falle bedarf es >dringend< einer Abklärung der Notwendigkeit und der daraus resultierenden möglichen Folgen/Konsequenzen, ganz nach dem Motto: Man hat zwar mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Fahndungserfolg ABER - und jetzt kommt das ABER - zu welchem Preis!
Und in manchen Fällen ist ein Fahndungsmissergolg eben noch das kleinere Übel. Und genau das muss geprüft werden und das hat "glücklicherweise" nicht Hausfrau Frau MüllerXY welche den Fall aus der Tageszeitung kennt und entsetzt über die Ereignisse einen zügigen Fahndungserfolg herbeisehnt zu entscheiden, sondern muss von den zuständigen und verantwortlichen Amtspersonen (Staatsanwalt/Richter) entschieden und getragen werden. Kann man doof finden wenn man nicht selber "verantwortlich" ist, aber genau diese Hetztiraden von seiten der Bevölkerung bei möglichen Fahndungsmisserfolg wurden bei der Abwägung sicherlich mit einbezogen - insbesondere bei den erhitzten Gemütern innerhalb der Bevölkerung.

Lg und schönen Abend noch

 
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