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Geschrieben von shinead am 15.12.2016, 13:42 Uhr

Der U-Bahntreter

Offensichtlich sieht das der zuständige Staatsanwalt / Richter in dieser Sache anders. Die sind nämlich dafür zuständig, wann ein solches Video veröffentlicht werden darf, und wann nicht.

Es kommt also nicht darauf an, ob Lauch1 aus dem RuB etwas nachvollziehen kann, oder nicht. In Deutschland gibt es tatsächlich Gesetze, die das regulieren. Zum Beispiel Persönlichkeitsrechte.

Das eine solche Veröffentlichung auch nach hinten los gehen kann, hat man vor einigen Jahren auf FB verfolgen können, als Unschuldige wegen einer gewissen Ähnlichkeit zum Täter diffamiert und bedroht wurden. Da ist ganz schnell ein Mop zusammen gerottet.
Eine "Verzögerung" von 5 Wochen bis zur öffentlichen Fahndung ist normal. Wie oben schon geschrieben, ist erst einmal die Polizei dran. Ab und an dauert es auch mal 6 Monate.

Ob die ständige Konfrontation mit dem Video oder die Nichtergreifung des Täters für das Opfer schlimmer ist, möchte bitte jedes Opfer für sich selbst beurteilen. Ich denke nicht, dass alle Deiner Meinung sind. Der absolute Worst Cast ist aber sicherlich eine erfolglose öffentliche Fahndung

 
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