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Geschrieben von Lauch1 am 15.12.2016, 14:50 Uhr

Der U-Bahntreter

Das ist ja absurd: glaubst du tatsächlich, es gäbe ein Gesetz, das die Veröffentlichung von Überwachungskameras erst nach 6 Wochen erlaubt. Wenn sich Zeugen nicht mehr frisch erinnern oder der Täter mittlerweile außer Landes ist.
Und die Möglichkeit einer Verwechslung gibt es immer, auch bei Phantombildern.

 
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