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Geschrieben von IngeA am 08.01.2019, 20:32 Uhr

Außenreinigung/Winterdienst wird anders erledigt als im Mietvertrag steht

Das war ja der Vorschlag der einen anderen Partei. Natürlich ist das gerecht, das Problem in dem Fall ist aber ja, dass dann x für Putzen/ Schneeräumen zuständig ist, nach dem Mietvertrag aber y dafür haftbar ist, weil der schriftlich dokumentiert dafür zuständig ist.
So lange das nicht verbindlich schriftlich festgehalten ist, würde ich gerne für eine andere Partei mal einspringen, aber mich ansonsten an den Plan halten.

LG Inge

 
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