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Geschrieben von golfer am 07.01.2019, 12:43 Uhr

Außenreinigung/Winterdienst wird anders erledigt als im Mietvertrag steht

mit dem Schnee ausendienst wäre ich extrem Vorsichtig.....das bedeutet fast 24 Stunden den weg frei halten ichochfe die Partei die dran ist ist nicht berufstätig wenn viel Schnee liegt....bitte unbedingt überprüfen ob ichr als Gesamthaftung dann da steht...daruaf würd ich mich nicht einlassen ...

 
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