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Geschrieben von Hashty am 01.08.2019, 22:12 Uhr

Aktuell:

Beim aktuellen Stuttgarter Fall: Empörungsfaktor 4. Aber auch nur, weil ein Livevideo kursiert. Und halt weil es ein Flüchtling war.
Da das Opfer aber auch ein Ausländer/Flüchtling war, wird es eher auf Faktor 3 oder 2 heruntergestuft werden. Es bleibt nur noch die Empörung wegen des Livevideos.

 
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