Geschrieben von andreaundanna am 18.05.2005, 11:37 Uhr |
vorz. Einschulung, trotz Bestätigung der Schule Ablehnung?
Es geht um die vorzeitige Einschulung eines 5 jährigen Kindes in Bayern.
Diese wurde gemäß Artikel 37 des BayEUG von der Schule bereits schriftlich genehmigt, obwohl das Ergebnis des schulpsychologischen Gutachtens noch aus stand.
Im Nachhinein hat sich die Schule für die frühzeitig gesendete Bestätigung der Einschulung (Fehler der Schule) entschuldigt und ist nun am überlegen, ob das Kind eingeschult werden kann, da das Gutachten eine geringe Konzentrationsfähigkeit ( nur 1 ½ Std. am Stück!) fest stellte.
Kann die Schule trotz der vor dem Gesetz geltenden Einschulungsbestätigung das Kind im Nachhinein zurück stellen? Oder kann man mit dem Schriftstück eine Einschulung durchsetzten?
Schriftstück Zitat:
„VORZEITIGE SCHULAUFNAHME
Gemäß Artikel 37 BayEUG(Bayer.Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen)
...auf Ihren Antrag hin wird mit dem Beginn des Schuljahres 2005/2006 Ihr Kind...vorzeitig in die Volksschule aufgenommen. Die Einschulung ist rechtswirksam zu Beginn des neuen Schuljahres am 1. August 2005. Eine Abmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.“
Die Wahrheit in diesem Fall ist, das der Schule 3 Grundschullehrer zu Verfügung stehen.
Es besteht aber die „Gefahr“, durch vorz. eingeschulte Kinder, Gastanträge, Eltern, die auf die Schuleinschreibung noch nicht reagiert haben..., dass durch zu hohe Kinderanzahl eine 4. Grundschulklasse eröffnet werden müsste. Das Geld für einen 4. „eingekauften“ Lehrer will man sich sparen und versucht deshalb diverse Kinder von der Einschulung abzublocken.
Ich habe diese Frage schon in der Rechtsabteilung gestellt, wollte aber mal horchen, was ihr da so zu sagt?!
- vorz. Einschulung, trotz Bestätigung der Schule Ablehnung? - andreaundanna 18.05.05, 11:37
- 90 Minuten am Stück... - Trini 18.05.05, 11:56
- Re: vorz. Einschulung, trotz Bestätigung der Schule Ablehnung? - ghostrider 18.05.05, 12:17
- Re: vorz. Einschulung, trotz Bestätigung der Schule Ablehnung? - Supermama*4* 18.05.05, 14:23
- Rechtslage bewußt unklar ?!? - azalee 18.05.05, 17:08
- Wir haben auch die schriftliche Bestätigung der Schule... - jasömafe 18.05.05, 19:30
- und WARUM sollen sie so früh hin??? - Henni 19.05.05, 9:16
- @Henni - jasömafe 19.05.05, 10:44
- @ henni - azalee 19.05.05, 11:29
- Danke,dann hat bei euch ja auch keiner was dagegen.. - Henni 19.05.05, 19:28
- ups, das sollte zu jasö...... - Henni 19.05.05, 19:30
- Re: und WARUM sollen sie so früh hin??? - andreaundanna 19.05.05, 14:45
- Wenigstens geben sie das bei uns offen zu! o.T. - azalee 19.05.05, 15:54
- HÄ??? das wäre ja völlig hohl von der schule - Henni 19.05.05, 19:33
- @ henni : doch, so Schulen gibt es - azalee 19.05.05, 19:39
- @ Henni - Sonja 19.05.05, 21:27
- weitere "Nachteile" bei vorzeitiger Einschulung - azalee 20.05.05, 12:10
- @Henni - jasömafe 19.05.05, 10:44
- und WARUM sollen sie so früh hin??? - Henni 19.05.05, 9:16
- Wir haben auch die schriftliche Bestätigung der Schule... - jasömafe 18.05.05, 19:30