Geschrieben von Ebba am 14.06.2010, 14:59 Uhr |
hilfe
Regelungen zur Zurückstellung von der Einschulung findest Du im SchulG Rheinland-Pfalz.
Dort heißt es in § 58 Abs.II:
(2) Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder in einer Kindertagesstätte gefördert werden.
http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_rahmen.htm
Wenn Ihr unsicher seit, ob es für Euren Sohn gut ist schon in diesem Jahr eingeschult zu werden und wenn auch zB im KiGa entsprechende Zweifel bestehen oder beim Kinderarzt, dann könntet ihr ja vielleicht einen entsprechenden Antrag stellen. Im Kindergarten oder beim Kinderarzt kann man Euch da doch bestimmt weiter helfen. Ich glaube nicht dass Euer Kind das erste und einzige Kind mit kleineren "Defiziten" ist.
- hilfe - Biene1509 14.06.10, 9:31
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