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Geschrieben von Mijou am 07.04.2015, 11:02 Uhr

Frage

Eine Freundin von mir hat auch zwei Pflegekinder. Da gibt's sehr strenge Regeln, was die Aufsicht angeht. Sie darf die Kinder z. B. nicht mit ihrer eigenen, schon 15jährigen Tochter allein zu Hause lassen, das gilt schon als Verletzung der Aufsichtspflicht - obwohl die leibliche Tochter vernünftig und verantwortungsvoll ist, und es (bei eigenen Kindern) kein Problem wäre, dass sie mal die Kleinen beaufsichtigt - geht aber wie gesagt nicht.

Daher würde ich auch denken, dass das Verbot etwas mit dem Pflege-Status des Kindes zu tun haben könnte. Trotzdem würd' ich einfach mal anrufen.

LG

 
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