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Geschrieben von Sabet am 29.04.2017, 16:10 Uhr

Nein!

Erstens heißt es "verbeamtete...", zweitens kann man höchstens IHNEN kündigen. Und drittens kann man ihnen nicht kündigen, sondern sie (schlimmstenfalls) aus dem Dienstverhältnis entfernen bzw. das Dienstverhältnis beendigen. Beispielsweise bei Straffälligkeit.
Wer hier meint, vom Beamtenrecht eine Ahnung zu haben, sollte sich auch entsprechend ausdrücken können.

 
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