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Geschrieben von Berlin! am 02.07.2020, 11:07 Uhr

Wenn schon ks, dann richtig ;-)

Ach weißt Du, das sind Dinge, die der juristischen Laiin nicht geläufig sind. Warum auch?

Übrigens:
Man spricht außerhalb des Verwaltungsverfahrens, in dem wir uns gerade nicht befinden, von Prozessrecht. Nicht von Verfahrensrecht.

 
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