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von Leena  am 01.07.2020, 20:41 Uhr

Die Klage wurde nicht zur Entscheidung angenommen

Manche kriegen halt die Unterscheidung zwischen "Klage wird abgewiesen" und "Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen" nicht hin... Klingt ja aber auch viel spektakulärer "Klage abgewiesen" als "die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügt". Verfahrensrecht, damit haben es viele nicht so...

 
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