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von Leena  am 02.07.2020, 6:48 Uhr

Die Klage wurde nicht zur Entscheidung angenommen

Na ja, auch ein Laie sollte unterscheiden können, ob in der Sache entschieden wird oder ob, aus irgendwelchen verfahrensrechtlichen Gründen, gerade NICHT in der Sache entschieden wird.

Das ist für mich nicht EKG lesen, sondern eher: Man bekommt gesagt, das EKG ist nicht auswertbar, weil Fehlermeldung.

Ansonsten verstehe ich auch nicht, warum man sich über die Nicht-Annahme der Klage einer alten Dame so freuen kann. Die Annahme der Klage hätte einem doch auch nichts weggenommen...

 
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