Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 01.07.2020, 18:05 Uhr

Die Klage wurde nicht zur Entscheidung angenommen

Die Klage wurde nicht abgewiesen, sie wurde gar nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den formalen Begründungserfordernissen nicht entspricht.

Inhaltlich hat sich das BVerfG gar nicht mit der Frage beschäftigt und auch damit gar nicht entschieden, ob eine männliche Anrede nun ein Grundrechtsverstoß ist oder nicht.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-054.html

Also keine "Diskrimierung von ganz oben". Sondern gar keine Entscheidung.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.