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Geschrieben von Silvia3 am 02.07.2020, 16:38 Uhr

BVerfG weißt Klage auf weibliche Anrede ab...

Das war ein Beispiel, wie grammatikalisch korrekte gendergerechte Sprache aussehen müsste. Ich schrieb ja, dass ich weiß, dass man das anders formulieren kann. Aber man hat als Autor nicht immer die Möglichkeit, frei zu schreiben, sondern muss manchmal auch Vorgaben folgen. Und dann wird es sehr unschön.

Im Übrigen beschreibt das Partizip 1 einen gerade stattfindenden Vorgang. Mitarbeitende, die zu Hause auf dem Sofa liegen, sind zwar immer noch MitarbeiterInnen eines Unternehmens, arbeiten aber gerade nicht. Es ist eine komplette Verunstaltung der Sprache.

Silvia

 
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