Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 02.07.2020, 11:05 Uhr

Im Grunde hast Du recht

ich stimme Dir vollumfänglich zu, was den zweiten Absatz angeht.

Zum Unterschied Abweisung/Nichtannahme: das sehe ich etwas anders. Dieser Unterschied ist laienverständlich auf der HP des BVerfG dargestellt. Und es macht einfach einen himmelweiten Unterschied, ob das BVerfG sagt: "da liegt kein Grundrechtsverstoß vor, alles schick" oder sie sagen "kann sein, dass da ein Verstoß ist. Haben wir gar nicht geprüft"
Und wenn man sich über eine Entscheidung des BVerfG ausmehrt, dann sollte man das wissen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.