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Geschrieben von IngeA am 07.07.2013, 11:49 Uhr

Vielleicht liegt es an der Art der Einladung?

Ich glaub nicht, dass sie das müssen. Zumindest an unserer Grundschule sind Sommerfeste freiwillig (und trotzdem kommen immer fast alle, weil sie einfach so schön sind).
Ist die Veranstaltung verpflichtend liegt aber die Aufsichtspflicht bei der Schule, wie bei normalem Unterricht auch, bei nicht verpflichtenden Veranstaltungen kann die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegen.

LG Inge

 
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