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Geschrieben von Ebba am 07.07.2013, 11:20 Uhr

Schulveranstaltung PFLICHT??? Ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Ich weiss nicht, aus welchem Bundesland ihr kommt, aber für NRW gilt m.W., dass die Schulkonferenz darüber entscheidet, welche Vanstaltungen Schulveranstaltungen sind (http://www.daseco.biz/schulg-schulgesetz-nrw/529--schulg-65-aufgaben-der-schulkonferenz.html).
Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist verpflichtend (§ 43 SchulG NRW). Ich vermute, dass für die übrigen Bundesländer ähnliches gilt.

Und ehrlich gesagt, mich finde das auch richtig so. Wäre die Teilnahme ins Belieben bestellt, dann wären wohl deutlich weniger Schüler anwesend und das Schulfest dadurch weniger schön. IdR gibt es ja auch Aufführungen oder Stände mit Spielen u.ä., die von Schülern organisiert sind. Es wäre zum einen nicht fair und zum anderen auch traurig, wenn diese anwesend wären und dann dort alleine ständen.
Hier ist auch idR mit einem Vorlauf von erwa einem Halbjahr bekannt, wann Schulveranstaltungen sind. Die Termine finden sich auf der Homepage der Schule. Ein oder zwei Veranstaltungen, wie zB der Adventsbasar finden auch regelmäßig statt.

 
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