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Geschrieben von Schokolina am 07.07.2013, 11:58 Uhr

ich habe mich auf Augenhöhe getroffen, Dein Argument ist leider nicht zutreffend sst

Ich habe per Brief angefragt, ob ein Fernbleiben möglich ist und habe den wahren Grund angegeben.
Ich nehme an, dass das ein Fehler war.
Antwort: nein, Pflicht!

 
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