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Geschrieben von Henriette am 07.07.2013, 10:59 Uhr

darum geht es mir nicht.... Ich MÖCHTE es nicht möglich machen, da

Hallo,

ganz schlicht und ergreifend: ja! Es dürfen sogar Abendveranstaltungen (sicher vornehmlich in der weiterführenden Schule), zB Konzertveranstaltungs oder auch Opern- und Theaterbesuche als Pflichtveranstaltunge, dh Schulveranstaltung angesetzt werden.

Henriette

 
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