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von Leena  am 13.03.2014, 14:49 Uhr

nö...

Nicht jeder erstinstanzlich verurteilte Straftäter geht in Revision - erst recht nicht, wenn er genau weiß, dass er "gut weggenommen" ist und er keinerlei Interesse daran hat, dass noch weiter ermittelt wird - und noch mehr gefunden.

Ich hatte es so verstanden, dass es jetzt quasi der "Deal" ist, dass er jetzt verurteilt wird, dafür aber auf weitere Ermittlungen "der Deckel drauf gemacht" wird und aus den 27,2 Mio. eben nicht noch mehr werden kann...

 
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