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Geschrieben von catalanya am 13.03.2014, 14:39 Uhr

noch ist es nicht Rechtskräftig

Geld spielt da so gesehen keine Rolle. Die paar Kröten für die nächste Instanz zahlt er aus der Portokasse.
Ich glaube, normal sterbliche Menschen schrecken aufgrund der steigenden Kosten vor dem BGH zurück, wenn sie keine Rechtschutzversicherung besitzen, oder?

 
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