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von lisa1996  am 11.03.2014, 22:41 Uhr

Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar?

Hallo ihr lieben, ich wollte euch nur mal so fragen, ohne verurteilt zu werden, ob es strafbar ist, ein kind mit 10 monaten und grade mal 9 kilo (und ca. 75cm) vorwärts fahren zu lassen? Da ja die regelung rauskam, dass ein kind bis 15 monaten rückwärts fahren MUSS.
ich möchte keine streitereien damit auslösen, ich möchte (wenn möglich) klare antworten und keine verurteilungen gegenüber den mamis, die ihr kind unter 15 monaten schon vorwärts fahren lassen.

 
5 Antworten:

Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar?

Antwort von sun1024 am 11.03.2014, 22:55 Uhr

Huhu,

bei Kindersitzen geschieht die Abstufung nach Gewicht, also sind die 9 kg relevant.
Mit 9 kg kann man Babyschalen (Gruppe 0 oder 0+, rückwärts gerichtet) benutzen.
Ab 9 kg ist aber auch die Gruppe I erlaubt - mitwachsende Sitze, vorwärts gerichtet.
Ich würde zwar bei unter 1-jährigen immer noch rückwärts gerichtete Sitze nehmen, weil die Halswirbelsäule beim Unfall mehr belastet wird, wenn sie vorwärts sitzen. Aber strafbar machst du dich nicht, wenn das Kind 9 kg hat und in einem Sitz der Gruppe I sitzt.

LG sun

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Nachtrag: zu der 15 kg-Regelung...

Antwort von sun1024 am 11.03.2014, 23:02 Uhr

Die Regelung bezieht sich auf neue, sogenannte "i-size"-Sitze - es ist aber noch nicht vorgeschrieben, diese zu nutzen. Es gibt eine Übergangsfrist, bis 2018 dürfen auch noch die anderen Sitze hergestellt werden (und erst Recht benutzt werden).

LG sun

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Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar?

Antwort von bummi-mama am 11.03.2014, 23:04 Uhr

Es ist natürlich nicht strafbar.

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Re: Reboarder- kind vorwärts unter 10 kilo strafbar?

Antwort von Maximum am 12.03.2014, 6:11 Uhr

Max war nie ein guter Automitfahrer...aber wenn ich den Sitz gegen die Fahrtrichtung fest gemacht habe ,hat er mir nach 5 min. das ganze Auto vollgekotzt,wenn ich den Babysafe fertig gemacht habe,sagte mein Mann schon immer...die Kotzschale...als ich ihn umgedreht habe das er vorwäts fuhr war es gut...also...was macht man da ????

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solange nichts passiert, machst Du Dich nicht strafbar

Antwort von Astrid18 am 12.03.2014, 6:23 Uhr

Solange nichts passiert, machst Du Dich nicht strafbar, es könnte allenfalls ein Bußgeld auferlegt werden, wenn Dein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert ist.

ABER: Wenn ein Unfall passiert und Dein Kind nur deshalb schwere Verletzungen hat, evtl. stirbt, weil die Halsmuskeln beim Aufprall den Kopf nicht halten konnten, dann kannst Du Dich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafbar machen.

Die Frage ist, ob das auch strafrechtlich verfolgt wird.

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