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Geschrieben von Ralph am 13.03.2014, 17:14 Uhr

Moment, der Strafprozeß hat mit den Steuerschulden nichts zu tun...

Das ist genauso, wenn ich jemandem eine 10.000,- €-Uhr stehle, die für 500,- € an einen Hehler verhökere. Ich werde wegen Diebstahls verurteilt (Strafrecht), dem Bestohlenen schulde ich aber immer noch Schadenserstz, also 10.000,- €.

Das heutige Urteil bewertet die Tat, die Zahlungspflicht an das Finanzamt ist er damit nicht los. Aber, Leena, kommt da nicht noch irgendwie eine Strafzahlung aus dem Steuerrecht dazu?? ich las irgendwann einmal, unabhängig vom Hoeneß-Prozeß, diagonal-quer von "noch einmal diesselbe Summe wie die Steuerschuld" als Strafzahlung - steuerrechtlich. Irre ich mich?

Ralph

 
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