Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ralph am 13.03.2014, 14:19 Uhr

Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

... bei guter Führung und sicherlich guter Sozialprognose kann er nach 2/3 der verbüßten Strafe, also nach 2 Jahren und 4 Monaten, entlassen werden.

Das Urteil erfüllt seinen Zweck, und zwar in alle Richtungen.

Ralph

 
41 Antworten:

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von Leena am 13.03.2014, 14:22 Uhr

Das war das erste Mal, dass ich tatsächlich bei irgendeinem Live Ticker regelmäßig geschaut habe, was es Neues gibt.

Ich bin mal auf die Urteilsbegründung inhaltlich gespannt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

noch ist es nicht Rechtskräftig

Antwort von hormoni am 13.03.2014, 14:28 Uhr

Er kann noch Berufung einlegen...Ich glaube, das wird er machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: noch ist es nicht Rechtskräftig -Berufung

Antwort von Bookworm am 13.03.2014, 14:33 Uhr

garantiert, und dann schwirren seit gestern die ersten Meldungen durchs Netz: Wie krank ist Uli Hoeneß? Da gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an

Sicher ist der Arme nicht haftfähig, bis das dann mal durch alle Berufungsinstanzen gegangen ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Revision

Antwort von Ralph am 13.03.2014, 14:35 Uhr

Er kann in Revision gehen, aber es stellt sich die Frage, ob es klug wäre.

Er sollte mit sich ins stille Kämmerlein gehen. Und sich kundig machen, welche Möglichkeiten es im Strafvollzug gibt.. Im Gegensatz zu manch anderen sehe ich seine Karriere nämlich keineswegs als zwangsläufig beendet an. Er kann ein leuchtendes beispiel werden, wenn er bis zum Ende zu seinen Taten steht, die Haftstrafe antritt, sich gut führt (wovon ich unbedingt überzeugt bin) und als jemand wieder herauskommt, der von sich sagen kann, daß er auch die Haft als gerechte Strafe angenommen hat. So bekäme er seine Glaubwürdigkeit und auch weite Teile seines guten Rufes ("Im Grunde ist der Uli ein anständiger kerl!") zurück, und könnte in 2 1/2 Jahren sogar wieder in Talkshows gehen...

Geht er in Revision und bekommt dort dann ein Urteil von meinetwegen 2 Jahren 5 Monate, geht er trotzdem in Haft, hat dann aber seinen leumund nachhaltig und unwiederbringlich ruiniert. Ich würde mir wirklich die Frage stellen, was ich im Leben nach der Haft noch machen will.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: noch ist es nicht Rechtskräftig

Antwort von catalanya am 13.03.2014, 14:39 Uhr

Geld spielt da so gesehen keine Rolle. Die paar Kröten für die nächste Instanz zahlt er aus der Portokasse.
Ich glaube, normal sterbliche Menschen schrecken aufgrund der steigenden Kosten vor dem BGH zurück, wenn sie keine Rechtschutzversicherung besitzen, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Revision

Antwort von Einstein-Mama am 13.03.2014, 14:41 Uhr

Ich sehe es wie Ralph, die Strafe ist angemessen. 10 Jahre (die vom Staatsanwalt ja nicht mal gefordert wurden) wären zu viel gewesen.
Auch ich bin der Meinung eine Revision würde seinen Ruf nur noch mehr vernichten.

Und es wird ihm im Knast auch sicher nicht die vollen 3,5 Jahre schlecht gehen. Ein Jahr kann man doch schon mal wegrechnen und da er kein Kinderschänder, Mörder was auch immer ist, wird er sogar dort Respekt erfahren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nö...

Antwort von claudi700 am 13.03.2014, 14:43 Uhr

sehe ich nicht so.

es gibt das rechtsmittel der revision, wieso sollte er es nicht nutzen? jeder andere straftäter macht das, auch diejenigen, welche nachweislich ein tötungsdelikt o. ä. menschenvernichtendes begangen haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich finde man hätte ihm ans Geld gehen sollen...

Antwort von SchwesterRabiata am 13.03.2014, 14:49 Uhr

sofern nach Rückzahlungen etc. noch was übrig ist...
eine hohe Geldstrafe für gute Zwecke genutzt (nicht unbedingt die bayern Jugendmanschaft;-)) fände ich viel zweckmäßiger. Von einer Inhaftierung hat keiner was, gefährlich ist der Mann eigentlich ja nicht.

schade, daß dieser Prozess von anderen Schandtätern ablenkt, wie dem diebischen Protzbischof und Edathy....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nö...

Antwort von Leena am 13.03.2014, 14:49 Uhr

Nicht jeder erstinstanzlich verurteilte Straftäter geht in Revision - erst recht nicht, wenn er genau weiß, dass er "gut weggenommen" ist und er keinerlei Interesse daran hat, dass noch weiter ermittelt wird - und noch mehr gefunden.

Ich hatte es so verstanden, dass es jetzt quasi der "Deal" ist, dass er jetzt verurteilt wird, dafür aber auf weitere Ermittlungen "der Deckel drauf gemacht" wird und aus den 27,2 Mio. eben nicht noch mehr werden kann...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich finde man hätte ihm ans Geld gehen sollen...

Antwort von Einstein-Mama am 13.03.2014, 14:52 Uhr

Aktuell gilt mein Interesse eher Putin. Und es stimmt, mein Leben geht weiter wie bisher, ob er nun in Haft geht, oder nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ganz allgemein: es braucht Gründe, nicht nur Geld

Antwort von MartaHH am 13.03.2014, 14:54 Uhr

um in Revision (oder Berufung) zu gehen. Auch eine Rechtsschutzversicherung wird penibel genau prüfen und die Kosten nur dann übernehmen, wenn die Chancen für ein abänderndes Urteil sehr gut stehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:ich seh das anders

Antwort von tiktak am 13.03.2014, 15:00 Uhr

MIR ist das Urteil zu milde.
Ob mit oder ohne Revision,da geht der Hoeneß ein paar Monate in Haft und weil er doch so ein Gutmensch ist,gibt es dann den offenen Vollzug und dann noch vorzeitige Entlassung wegen guter Führung.
Möcht mal wissen,wie sich der Mensch jetzt fühlt,der von der Bulette abgebissen hat und seinen Job los ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von shinead am 13.03.2014, 15:26 Uhr

Hm...

Hoeneß sollte froh sein. Das Urteil ist milde...

Peter Graf wurde ´96 zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteil. Die hinterzogene Steuersumme belief sich auf 12,7 Millionen DM.

Boris Becker wurde zu 2 Jahren verurteilt und hinterzog 1,7 Millionen Euro.

Zwei Jahre auch für Freddy Quinn für 900.000 Euro

Da ist das Verhältnis doch sehr günstig für Herr Hoeneß. Da die Selbstanzeige nicht greift, steht er mit den anderen Promis auf der gleichen Ausgangsbasis: Er wurde erwischt und hat dann alles getan um ein mildes Urteil zu erhalten. Irgendwas scheint er besser gemacht zu haben, als alle anderen. Peter Graf saß ja sogar in U-Haft...

Ich bin gespannt, was der Vorstand des FC Bayern jetzt sagt. Sie wollten sich ja nach der Urteilsverkündung äußern.

In Revision wird er gehen der Uli. Der erkennt nämlich gar nicht, dass er diesmal übertrieben hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Quinn und Becker waren nicht in Haft...

Antwort von Ralph am 13.03.2014, 15:37 Uhr

... sondern haben die Portokasse bemüht.

Und peter Graf saß richtig ein, soviel ich weiß, nicht "nur" in U-Haft. Und 12,7 Millionen DM sind ja nun auch schon bummelig 6,5 Millionen Euro.
Bei Hoeneß kam zumindest ein umfassendes Geständnis, verbunden mit einer um ein Vielfaches höheren zugegebenen Summe heraus. Gut, die wurde später dann nochmals von der Steuerfahndung vorsichtig nach oben korrigiert, aber dennoch, es ist alles Bestandteil der mildernde Umstände.

M.E. wäre es sehr dumm, wenn er Revision einlegen würde. Er soll die Strafe annehmen, und die Möglichkeiten des, ggf. offenen, Strafvollzuges nutzen. So kann er seinen guten Leumund relativ schnell wieder aufbauen. Durch eine Revision, egal ob er sie gewinnt oder verliert, schadet er sich langfristig mehr, als daß sie ihm nützt.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Haftstrafen bis zu zwei Jahren werden auf Bewährung ausgesetzt...

Antwort von shinead am 13.03.2014, 15:44 Uhr

so war es hier auch. Alles drüber muss man absitzen. Sorry, habe ich nicht geschrieben. Vorbestraft sind sie allerdings alle.

Graf hat umfassend mit den Behörden zusammen gearbeitet und vollumfänglich alle Unterlagen (im Gegensatz zu Hoeneß sogar fristgerecht) zur Verfügung gestellt.

Gem. Spiegel Online wird er Revision einlegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Haftstrafen bis zu zwei Jahren werden auf Bewährung ausgesetzt...

Antwort von Zwurzenmami am 13.03.2014, 15:49 Uhr

ich wäre dafür, dass er die ganzen Gelder zurückzahlen muss und statt in den Knast zu gehen Sozialstunden ableisten, aber dann gleich 6 Jahre lang, so schön in die Pflege oder so

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Werden die 27,2 Millionen nachbezahlt?

Antwort von Bookworm am 13.03.2014, 15:55 Uhr

Schon, oder? (also vom Uli an den Staat)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anwalt hat bereits Berufung eingereicht

Antwort von tiktak am 13.03.2014, 15:57 Uhr

kam zumindest eben bei uns im Radio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Ralph.

Antwort von .Anna. am 13.03.2014, 16:07 Uhr

So unterschiedlich kann man ticken :
Mir erscheint das Urteil eher mild und ich habe Zweifel, ob es zur Moral des kleinen wie großen Mannes beiträgt.
Aber wenn du es ok findest ....

Unten habe ich aus Zeitmangel nichts mehr geschrieben. Wir scheinen insgesamt nicht so weit auseinander zu liegen, gehen das Thema aber offenbar von unterschiedlichen Sichtweisen an.

Anna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Werden die 27,2 Millionen nachbezahlt?

Antwort von shinead am 13.03.2014, 16:29 Uhr

Na klar muss er die zahlen. Inklusive Versäumniszuschlägen und ggf. Zinsen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Werden die 27,2 Millionen nachbezahlt?

Antwort von Leena am 13.03.2014, 16:44 Uhr

Plus Zinsen und Säumniszuschlägen kursieren im Internet Beträge von rund 48 Mio. Euro, die er dann entsprechend selbstverständlich zahlen muss.

Warum sollte er nicht zahlen müssen?? Welche Zahlungsmodalitäten eventuell gefunden werden, wäre dann ggf. noch einmal eine andere Frage. Und festgesetzten werden müssen die Steuern vermutlich auch noch. :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Moment, der Strafprozeß hat mit den Steuerschulden nichts zu tun...

Antwort von Ralph am 13.03.2014, 17:14 Uhr

Das ist genauso, wenn ich jemandem eine 10.000,- €-Uhr stehle, die für 500,- € an einen Hehler verhökere. Ich werde wegen Diebstahls verurteilt (Strafrecht), dem Bestohlenen schulde ich aber immer noch Schadenserstz, also 10.000,- €.

Das heutige Urteil bewertet die Tat, die Zahlungspflicht an das Finanzamt ist er damit nicht los. Aber, Leena, kommt da nicht noch irgendwie eine Strafzahlung aus dem Steuerrecht dazu?? ich las irgendwann einmal, unabhängig vom Hoeneß-Prozeß, diagonal-quer von "noch einmal diesselbe Summe wie die Steuerschuld" als Strafzahlung - steuerrechtlich. Irre ich mich?

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Warum, Anna? :-)

Antwort von Ralph am 13.03.2014, 17:30 Uhr

Nur kuruz, weil ich jetzt weg muß...

Wir liegen in einer Grundsatzbewertung auseinander. Ich bewerte, wie viele Juristen auch, unterschiedliche Unrechtsqualitäten auch unterschiedlich. Das heißt für mich, daß die Hinterziehung von 50,- € für mich immer eine gänzlich andere, auch moralische, Dimension bleiben wird wie eine Summe von einer Million Euro oder gar 20 Millionen Euro, die hinterzogen werden. Daß der Schaden durch die Masse möglicherweise ungleich höher ist, steht auf einem anderem Blatt, aber: Um 2x Uli Hoeneß- Schaden anzurichten (2 Straftaten) müssen eine Million x 50,- € hinterzogen werden (= 1 Million Strafaten). Da kann ich die eine 50,- €-Tat nicht einer 1-Million-Tat gleichsetzen, auch moralisch nicht. Per definitionem sind beides Steuerhinterziehungen, und beide müssen geahndet werden, so es entdeckt wird.

Was die Wirkung dieses Urteils angeht, muß man das abwarten. Mir gibt es z.B. ein Stück weit den Glauben an den Rechtsstaat zurück. M.E. ist es eindeutig eine Zäsur. Der Club der Blaublütigen, Reichen und Betuchten hat jetzt schriftlich, daß die goldenen Zeiten der ewigen Gefängnisstraflosigkeit vorbei endgültig vorbei sind, dem Durchschnittsbürger wird signalisiert, daß endlich auch in der Jurisprudenz die Erkenntnis Einzug gehalten hat, daß Steuerhinterziehung in diesen Kreisen und Größenordnungen als das angesehen werden, daß sie sind: Schwere Straftaten! Und das kann wiederrum die Steuermoral der breiten Bevölkerung nur heben.

Die wenigsten wollten Hoeneß 10 Jahre im Gefängnis sehen, aber Freispruch, Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe oder Bewährung... diese drei Optionen sahen die meisten eben auch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat weit über 5 Jahre gefordert, gut 3 1/2 sind es jetzt geworden, ein maßvolles, weises Urteil, mit dem, finde ich, Uli Hoeneß gut bedient ist. Er wäre meiner Meinung nach ein Rindvieh und schlecht beraten, wenn er dagegen Revision einlegt. Aber das Recht hat er natürlich.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Moment, der Strafprozeß hat mit den Steuerschulden nichts zu tun...

Antwort von Leena am 13.03.2014, 17:59 Uhr

Der Strafprozess hat insofern mit den Steuerschulden zu tun, als man bei der Festsetzung der hinterzogenen Steuern i.d.R. gerne den Ausgang des Strafprozesses abwartet, allein schon aus Gründen der Beweiserleichterung. Wenn der Steuerbürger da die Hinterziehung gestanden hat - kann das dann auch im Steuerveranlagungsverfahren quasi gegen ihn verwendet werden.

Wobei strafrechtlich und steuerrechtlich unterschiedliche Kriterien gelten, insbesondere hinsichtlich der Beweislast. Es kommt also durchaus öfter vor, dass jemand im Steuerstrafverfahren nicht verurteilt wird, die entsprechenden Steuern im Veranlagungsverfahren dann aber sehr wohl zahlen muss.

So gesehen - ich schätze, die geänderten Einkommensteuerbescheide für Hoeneß für die fraglichen Jahre sind noch nicht ergangen, die Steuerfestsetzung da kommt also noch. Und damit selbstverständlich auch die Zahlungsverpflichtung.

(Wobei es Teil einer wirksamen Selbstanzeige wäre, die Steuern fristgerecht nachzuzahlen.)

Zu den Steuern kommen dann noch die Zinsen hinzu, die Vollverzinsung nach § 233a AO und die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO, wobei insoweit Vollverzinsung auf die Hinterziehungszinsen anzurechnen ist, soweit es um denselben Zeitraum geht. Zinsen sind grundsätzlich 0,5% pro Monat - bei alten Steuerforderungen kann das ausgesprochen sehr ins Geld gehen. Da sind dann tatsächlich teilweise die Zinsen höher als die zu zahlenden Steuern...

Außerdem ließe sich unter Umständen über die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes reden, das wären pro Maßnahme bis zu 25.000 €.

"Strafzahlungen" werden aber bei der Steuerfestsetzung auf die hinterzogenen Steuern nicht festgesetzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von kravallie am 13.03.2014, 19:45 Uhr

ich finde das urteil ok, bin aber gespannt auf die rindviechrevision und traue mich fast wetten, daß das nicht das ende ist. gsd natürlich,
wem nützt ein hintergitterulli?

noch gespannter bin ich auf das krätz-urteil, der sich NICHT selbst angezeigt hat.
aber das ist ja nicht so wichtig, der hat ja nur ein wiesnzelt und keinen verein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von Einstein-Mama am 13.03.2014, 21:09 Uhr

Zum Kotzen finde ich die Vergleiche zu angeblichen Kinderschänderurteile. Ich versteh nicht mal den Zusammenhang!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von Leena am 13.03.2014, 21:19 Uhr

Es GIBT schlicht nichts zu vergleichen, Steuerhinterziehung ist eine komplett andere Straftat. Manche vergleichen da Äpfel mit Karotten...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von shinead am 13.03.2014, 21:43 Uhr

>>wem nützt ein hintergitterulli?

Wem nützt der Vater im Knast, der den Unterhalt nicht zahlt.

Wem nützt der Fahrer Inter Gittern, der wiederholt ohne Führerschein erwischt wurde, obwohl er nie in eine Unfall verwickelt war?

Nutzen tut die Gefängnisstrafe eigentlich niemandem. Auch Opfern nicht, die die jeweilige Tat selbst verarbeiten müssen. Der Gerechtigkeit wird Genüge getan. Ganz abstrakt. Es wurde eine Strafe angedroht und die wird umgesetzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@kravallie

Antwort von kunstflair am 13.03.2014, 22:28 Uhr

Ein hintergitter-uli nützt niemandem was, da hast du schon recht. Aber dieser gedanke verfolgt mich oft, vor allem bei sehr jungen tätern, für die der knast bestimmt kein biotop einer selbstverantwortlichen mentalitätsstruktur ist.

Aber wenn man ein hintergitteruli nicht die strafe absitzen lässt, weil er so niemandem etwas nützt, müsste man dann dieses prinzip nicht auch auf die nicht-vips anwenden, die in den überfüllten zellen nur ihre zeit absitzen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nach einem rechtskräftigen Urteil wird....

Antwort von Maximum am 14.03.2014, 7:38 Uhr

der soooo krank sein ,daß er Haftunfähig ist....man wird einen Weg finden,denn auch Ärzte sind nur Menschen...glaubt doch blos nicht das der jemals sein Mittagssüppchen mit Rolf Mustermann am Tisch löffeln muß der zum 14.mal beim klauen erwischt wurde...never !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nach einem rechtskräftigen Urteil wird....

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2014, 8:30 Uhr

Das bezweifle ich jetzt mal nicht, dass er das muss. In dem Fall ist ein wenig Demut lernen sicher nicht verkehrt. Rolf Mustermann hätte schliesslich auch schon spätestens nach dem ersten Diebstahl wissen müssen, dass man das nicht tut.... Und wie gesagt, das Thema hat herrlich von Putin und Edathy abgelenkt....diese Themen sollten uns viel mehr interessieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von kravallie am 14.03.2014, 9:36 Uhr

*Es GIBT schlicht nichts zu vergleichen*

doch, man darf die deutsche rechtssprechung mitsamt strafmaßen zum brechen finden.
also tu ich zumindest, ganz generell.

es ist unfassbar, da gibt es bei ard und zdf einen BRENNPUNKT wegen dem urteil und zwei talkshows zum Thema.
als ob wir nichts anderes zu bebrennen haben als den nichtsnutzulli.

aber ich bin ja schon heilfroh, daß Ralph mit dem urteil "leben kann"....

*feix*, bin ja mal gespannt, was der bgh in einem jahr noch spricht....

lg von der karotte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hoeneß contra Putin und Edathy...

Antwort von Leena am 14.03.2014, 10:03 Uhr

"...das Thema hat herrlich von Putin und Edathy abgelenkt....diese Themen sollten uns viel mehr interessieren."

Von Putin, der Ukraine und der Krim bin ich viel zu weit weg, um wirklich eine Meinung haben zu können. Ich kapiere nur, da ist in den letzten mind. 100 Jahre viel zu viel schief gelaufen, viel zu viel Unrecht geschehen und viel zu viele Fehler gemacht wurden, als dass es jetzt eine "einfache", "gerechte" Lösung geben könnte. Wie eine Lösung tatsächlich aussehen könnte - ich habe keine Ahnung. Natürlich ist das Ganze ein Thema, aber ich bekomme ja schon nicht das, was die Bekannten aus Russland oder der Deutsche, dessen deutsche Eltern zusammen mit ihren griechischen Freunden nach 1944 aus ihrer Heimat in der Krim vertrieben wurden, irgendwie unter einen Hut. :-(

Was Edathy betrifft - da hängt natürlich noch ein ganzer Batzen dran, und wenn ich mir beim politischen Aschermittwoch der CSU die ganzen Reden über den armen "Saubermann Friedrich" angehört habe, der einem Opportunisten Oppermann geopfert wurde, ist mir schlecht geworden. Womit wir dann aber wieder beim Thema "Unrechtsbewusstsein" (und wieder bei Hoeneß und co.) wären.

Mich in meinem persönlichen Alltag betrifft Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht sowie der gesellschaftspolitische Umgang damit schlicht viel mehr alles die beiden anderen Themen, damit habe ich quasi täglich in verschiedensten Versionen zu tun - von daher ist MIR dieses Thema schlicht viel näher als Putin und Edathy.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hoeneß contra Putin und Edathy...

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2014, 10:06 Uhr

So gesehen steht mir das Thema auch nicht so sehr nahe...denn ich beziehe kein Gas :)
Aber der Friedrich wohnt bei mir ums Eck und ist sehr dicke mit dem künftigen Landrat. Kann das rub den Wohnsitz nicht schnell bei mir anmelden und am Sonntag wählen gehen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ja, leena

Antwort von kravallie am 14.03.2014, 10:06 Uhr

das ist völlig klar und ich bewundere von anfang an deine unemotionale Haltung der Sache gegenüber.

muß man ja a amoi sogn!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @kravallie

Antwort von kravallie am 14.03.2014, 10:10 Uhr

das zitat war geklaut. aus dem Radio.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Zu spät...

Antwort von Leena am 14.03.2014, 10:11 Uhr

...wir retten die Wahl nicht mehr.

"Aktiv wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält" - das werden wir bis Sonntag nicht mehr schaffen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke schön!

Antwort von Leena am 14.03.2014, 10:18 Uhr

*freu*

Nein, ganz im Ernst - wirklich unemotional in der Sache bin ich eigentlich gar nicht, ich mag Steuerhinterziehung oder sogar versuchte Steuerhinterziehung gar nicht und ich mag es auch nicht, wenn das Finanzamt beschissen wird oder beschissen werden soll. Und - ja, ich finde ganz persönlich das erstinstanzliche Urteil jetzt gut und berechtigt in der Sache.

Ich glaube nur einfach nicht, dass man sowas irgendwie "persönlich" nehmen sollte, und Menschen sind nun mal nicht nur eindimensional. Ich glaube schlicht, man sollte Tat und Täter auseinander halten können. Mein ganz persönlicher Anspruch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Zu spät...

Antwort von Einstein-Mama am 14.03.2014, 10:23 Uhr

Dann werde ich in 4 Jahren und 10 Monaten auf euch zurückkommen !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von Leena am 14.03.2014, 10:46 Uhr

Du Karotte! *grins*

Dann solltest Du aber nicht unbedingt die gesamte deutsche Rechtsprechung mitsamt Strafmaßen zum Brechen finden, sondern unser Rechtssystem als solches, die Grundgedanken, die dahinter stehen - z.B. eben nicht Strafe als "Bestrafung des Tuns an sich", sondern als "Hilfe zur Besserung" etc. pp.

Straftaten gegen Leib und Leben sind nun mal eine andere Kategorie als Straftaten gegen Sachen, und das KANN man meines Erachtens nicht vergleichen. Vergewaltigung und Kindesmissbrauch etc. IST "schlimm", gar keine Frage. Aber ist es deswegen unbedingt "besser", wenn andere bestohlen oder betrogen werden?

Wenn man sich vorstellt, Herr Hoeneß hätte nicht "den Staat", der ja grundsätzlich eher als abstraktes Gebilde empfunden wird, um 28,5 Mio. Euro betrogen, sondern er hätte - was er natürlich NICHT hat - Anlagebetrug begangen und Tausende von Kleinanlegern um ihre kümmerlichen Ersparnisse betrogen und damit einen Schaden von 28,5 Mio. Euro angerichtet - das "Geschrei" wäre doch ungleich größer, davon bin ich überzeugt...

Ich habe übrigens eine Sondersendung und den Rest einer Talkshow zum Thema Hoeneß angesehen, weil ich das Thema selbst wirklich spannend finde, und "quer" zu dem Thema habe ich auch extra noch angesehen. Ich hätte es mir aber genauso angesehen, wenn der Täter nicht Uli H. gewesen wäre. Vor allem die Sondersendung fand ich übrigens schwach, weil so gar nicht auf die Urteilsgründe, die zu der verhängten Haftstrafe von 3 1/2 Jahren geführt haben, eingegangen wurde. Enttäuschend! Platte Schlagzeilen brauch ich nicht... :-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Uli Hoeneß - 3 Jahre 6 Monate... damit kann ich gut leben...

Antwort von kravallie am 14.03.2014, 11:03 Uhr

ich bin da leider zu einfach strukturiert, um es nicht zu vergleichen, wenn ein mensch für eine Straftat, bei der ein mensch zu schaden kommt die gleiche strafe bekommt, wie ein mensch, der 28,5 mio nicht an d zahlen wollte.
das woll(t)en viele nicht und zogen weg. dafür werden sie aber nicht bestraft.... also fürs ins Ausland ziehen. manchmal schon, wie m.w. nach nadia auermann, aber nicht mit Gefängnis.

ich bin mir sicher, ulli würde sich auch ohne Gefängnis bessern, denn wie ich schon mehrfach erwähnte, mit dem Finanzamt legt man sich besser nicht an.

und wenn er anlangebetrüger wär, dann würden die Anleger kreischen, denn liese müller ist das egal. ihr Geld ist es ja nicht gewesen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.