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Geschrieben von IngeA am 22.02.2017, 15:10 Uhr

2017 könnte zum Masern-Jahr werden

Die Impfausweise überprüft unser Betriebsarzt.
Trotzdem. Nachdem keine Impfpflicht besteht kann er niemanden zwingen zu sich impfen zu lassen.
In meinem Fall wollte die Betriebsärztin unbedingt dass ich mich gegen Masern (und dann natürlich auch gleich gegen Mumps und Röteln) impfen lasse, weil in meinem Impfpass nur eine Masernimpfung eingetragen war. Ich hatte aber alle 3 Erkrankungen, nur dass ich das nach 35-40 Jahren nicht mehr belegen kann. Der Arzt der damals Masern bei mir diagnostiziert hatte ist schon lange tot, der war damals schon kurz vor der Pensionierung.
Die Ärztin hätte den Titer prüfen können, aber ich sehe nicht ein dass ICH die Titerbestimmung zahlen soll nur weil SIE einen Beweis haben möchte dass ich immun bin.

LG Inge

 
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