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Geschrieben von IngeA am 22.02.2017, 15:47 Uhr

2017 könnte zum Masern-Jahr werden

Bei uns prüft der Betriebsarzt bei der ersten Untersuchung nach Einstellung den Impfpass, genau so wie Fahrtauglichkeit etc.

Aber MA dienstfrei stellen wenn sie nicht immun sind darf der AG nicht, bzw. er darf vom Betriebsarzt gar nicht mitgeteilt bekommen ob jemand nicht immun ist, schließlich sind das private Gesundheitsdaten.

Wenn ein Mitarbeiter eine Erkrankung hat die mit der Arbeit nicht vereinbar ist muss er Arbeitsunfähig geschrieben werden. Über die Ursache der Arbeitsunfähigkeit erfährt der AG aber auch nichts, höchstens darüber, an welchem Arbeitsplatz er den MA einsetzen darf.

Und wer schon mal in einer entsprechenden Situation war weiß warum das so ist und ist dankbar um diesen Schutz dem AG gegenüber.

An die Fürsorgepflich dem AN gegenüber können sich die AGs nämlich leider normalerweise nicht erinnern. Dann lieber unter irgendeinem komischen Vorwand kündigen oder dem AN das Leben zur Hölle machen so dass er freiwillig geht.

LG Inge

 
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