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Geschrieben von Ellert am 07.02.2022, 17:32 Uhr

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hierss der ortszuschlag, aus den ganz ganz alten zeiten da der noch am Ort des Arbeitnes festgemacht war, habe ich so aber auch nichtmehr erlebt.
Ich kenne den Begriff auch noch
nennt sich heute Familienzuschlag Stufe 1 2 oder was auch immer und wird mit Kindergeldbezug berechnet, zumindest bei uns.
Ich bekomme kein kindergeld, also auch den Zuschlag nicht,
Gatte bekommt das Kindergeld, also den Zuschlag auch.

Manche im ÖD haben auch 40 statt 41 Wochenstunden wenn sie das Kindergeld für Kinder bis 12 bekommen, aber ob das alle sind kann ich nicht sagen.
Auch die Beihilfeberechtigung richtet sich nach Kindergeldbezug bei uns

 
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