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von dhana  am 12.02.2022, 16:09 Uhr

Kinderzuschlag öffentlicher Dienst

Hallo,

hab da mal gegoogelt:

"Wer bekommt eine Kinderzulage?

Die Kinderzulage im Bereich "Öffentlicher Dienst" bekommen alle, die schon vor dem 01.10.2005 den Zuschlag bekommen haben und dessen Kind vor dem 01.01.2006 geboren wurde, das unverheiratet ist und nicht über 25 Jahre alt.
Die betreffenden Kinder müssen noch in Ihrem Haushalt wohnen und Sie müssen für sie ununterbrochen Kindergeld erhalten haben."

Das wurde 2005/6 geändert. Ist nicht der Ortszuschlag, den es z.B. für Ballungsräume wie München gibt. Sondern den gab es wirklich für Kinder.


Gruß Dhana

 
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