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Geschrieben von kevome* am 06.02.2022, 11:34 Uhr

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Genau deine Fragen stelle ich mir auch. Der eingetragene Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung hat nur Auswirkungen auf den Solidaritätsbeitrag, den die meisten wohl nicht mehr zahlen.

Bei der Steuererklärung wird diese Günstigerprüfung gemacht, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag zum tragen kommt. Da reicht aber der Kindergeldbescheid. Ob irgendein Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte stand ist dafür komplett egal.

Ich verstehe nicht, warum man diesen Eintrag braucht.

 
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