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Geschrieben von Ebba am 19.11.2009, 13:24 Uhr

Wofür gibt es einen Schulverweis?

Hat Dein Sohn in der Schule schon öfters größeren Blödsinn veranstaltet? Hat er schon einen schriftlichen Verweis u.ä. erhalten? Oder ist vielleicht sogar nur ein solcher mit dem Begriff "Schulverweis" gemeint?

Ansonsten wundert es mich schon sehr, dass hier wegen Störens im Unterricht gleich mit einem Schulverweis gedroht wird. In aller Regel sind nämlich erst einmal milderer Ordnungsmaßnahmen (die findest Du zB in § 53 SchulG NRW) auszuschöpfen.
M.W. muss auch vor Ausspruch eines Schulverweises die Teilkonferenz einberufen werden. Die Lehrerin kann das keinesfalls in eigener Machtvollkommenheit durchsetzen. Aber selbst den "schriftlichen Verweis" würde der Schulleiter aussprechen müssen.

Vielleicht hast Du ja Zeit das hier mal zu lesen:
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_48_Schulrecht_und_Schulverwaltung/Schulrecht_Schulverwaltung/Ordnungsmassnahmen/index.html

Es bleibt Dir aber wohl erst Mal nichts anderes übrige als das Gespräch am Mittwoch abzuwarten oder Du fragst schon mal bei der Schulleitung nach was da los sei und um welche Ordnungsmaßnahme es genau ginge. Blöde Situation das!

Liebe Grüße
Ebba

 
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