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Geschrieben von +emfut+ am 29.04.2011, 14:08 Uhr

Straftat unter 14

Ja, das Verfahren wird normalerweise eingestellt. Aber das macht der Staatsanwalt - und der darf den Täter durchaus auch noch befragen, bevor er über die Einstellung entscheidet.

Gruß,
Elisabeth.

 
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