Geschrieben von mami06 am 30.04.2011, 22:46 Uhr |
Straftat unter 14
Die Strafbarkeit einer Handlung richtet sich in dem Fall nach dem Tatzeitpunkt. Wenn der Betreffende zum Zeitpunkt der Tat 13 war, ist er nicht strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Vernommen werden kann aber jeder, der "genügend Verstandsreife" besitzt. Kinder werden i. d. R. "angehört", können aber auch vernommen werden.
Im Falle einer Sachbeschädigung durch einen 13jährigen wäre zu überlegen, ob dessen Einlassungen nicht eventuell zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können (wie z. B. die Folge, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlt o. ä.), wenn Anwälte des Geschädigten Akteneinsicht bekommen....
- Straftat unter 14 - Sandr@1974 29.04.11, 13:59
- Re: Straftat unter 14 - +emfut+ 29.04.11, 14:08
- Re: Straftat unter 14 - Sandr@1974 29.04.11, 14:11
- Re: Straftat unter 14 - mami06 30.04.11, 22:46
- Re: Straftat unter 14 - mami06 30.04.11, 22:46
- Re: Straftat unter 14 - +emfut+ 29.04.11, 14:08