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Geschrieben von Trini am 19.02.2019, 7:49 Uhr

Solange sie wollen!

Wie Graupapagei schon schrieb, regelt das Jugendschutzgesetz nur den Besuch von Gaststätten und Tanzveranstaltungen. Draußen darf man immer sein!!!

In allen Jugendherbergen, die ich aus den letzten Jahren kenne, hat das Personal GAR keine Info, wer noch draußen ist. Die Gäste bekommen nämlich Zimmer- und Hausschlüssel. Die Rezeption ist nachts meistens nicht besetzt.

Du musst also den Mädchen vertrauen oder sie zu Hause behalten.
Definitiv solltet ihr mit der Jugendherberge klären, ob die Mädchen irgendwelche Vollmachten benötigen.

Trini

PS: Das einzige Mal, das mein Sohn beraubt wurde war übrigens, als ihm sein Betreuer (Muttizettel) ausfiel und er nicht rein kam in die Disco.

 
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