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Geschrieben von Ebba am 03.09.2007, 17:57 Uhr

@ Katja + Fabio (Berlin)

Hallöchen Katja,

davon, dass Jugendliche über 14 oder 16 J. (je nach Bundesland) grds. nich gegen ihren Willen zurück zu ihren Eltern gebracht werden wenn sie abgehauen sind, habe ich bislang noch nie was gehört.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Aufenhaltsbestimmungsrecht bis zum 18. LJ idR bei den Eltern liegt oder einem Elternteil, dem es übertragen wurde, gelegentlich auch beim Jugendamt, Pflegeeltern etc. und dass es selbstverständlich nicht gegen das Wohl des Kindes ausgeübt werden darf.
Mich würde daher interessieren, wo sich die von dir angesprochenen Regelungen für Bayern und Berlin finden. Im www bin ich noch nicht fündig geworden, aber wahrscheinlich habe ich die falschen Suchworte benutzt.

Danke schon mal im voraus

Ebba

 
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