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Geschrieben von sechsfachmama am 03.09.2007, 8:53 Uhr

Was für rechtliche Folgen kann das haben?

die Tochter einer mir bekannten Familie (sie ist 18) ist mit dem Sohn einer anderen befreundeten Familie (er ist 16) "durchgebrannt".
D. h. sie haben ihre Eltern belogen, sie hat sich an Papas Geld bedient, er sein Konto abgeräumt, sie vermutlich ihre (angeblich verschwunden) Geldkarte vom Konto mitgenommen und sie sind nun seit 14 Tagen verschwunden.
Handys sind ausgeschaltet, SMS (auch von vielen Freunden) werden nicht beanwortet, keinerlei Lebenszeichen!
Die Eltern der Tochter hatten letzte Woche Silberhochzeit ...
Heute fängt für beide die Schule wieder an - bis jetzt kein Lebenszeichen.
Die Eltern des Jungen haben ihn nun als vermisst gemeldet.

Hoffentlich tauchen sie wieder auf.
Abgesehen davon, was für Konsequenzen hat das - bes. für die Volljährige?
Wenn sie alleine verschwunden wäre, dann ist das ihre Sache. Aber sie hat einen Minderjährigen dabei und trägt dafür die volle Verantwortung.
Was wäre, wenn sie ihn verführt hätte? Ist dass dann Missbrauch von Minderjährigen? Oder wird das erst zu einer Straftat, wenn die Eltern des Jungen sie anzeigen?
Es muss auch gar nichts "passiert" sein - aber keiner weiß was.
usw. ...

Hat jemand da ne Ahnung?

 
14 Antworten:

Re: Was für rechtliche Folgen kann das haben?

Antwort von sun1024 am 03.09.2007, 9:01 Uhr

Also wenn du mit "Verführen" Sex meinst, das ist kein Problem, da er 16 ist.

Wie das mit dem Abhauen rechtlich ist, weiß ich nicht. Gab es denn Stress zuhause?

LG sun

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Re: Was für rechtliche Folgen kann das haben?

Antwort von sechsfachmama am 03.09.2007, 9:16 Uhr

ja, mit dem Verführen meinte ich Sex.
Hm, warum hat dann dieser deutsche Junge in der Türkei (mit diesem engl. Mädchen - du weißt schon) diese Probleme?

Stress zu Hause - nein, nicht wirklich ernsthaft. Halt normal, wie so die Auseinandersetzungen bei Teenies sind, aber sonst nix.
Allerdings ist sie von ihrer Psyche nicht reif wie 18, sondern eher wie 13, 14 ..
Sie ist nicht "minderbemittelt" - ganz im Gegenteil, aber alles was das Thema Verantwortung usw. angeht - sagen wir so: ich kenne div. 13, 14jähriger, die da mehr Verantwortungsbewusstsein haben als sie. Und auch so "dummes" kindisches Rumgemache etc. - eher wie 13jährige kreischende Teenies.

Wenn sie sich wenigstens mal gemeldet hätten: wir kommen am xx wieder, sind dort und dort - bitte lasst uns in Ruhe. Oder so in der Art.
Aber keinerlei Meldung! Offensichtlich interessiert es sie überhaupt nicht, wie Eltern, Verwandte, Freunde darunter leiden. Und das ist schon ein großes Zeichen von Verantwortungslosigkeit.
Klar, wenn man 18 ist, ist man selbst verantwortlich für sein Leben - aber sie kommt aus "gutem Haus" - also weiß sie auch, was sich gehört (wenn es auch keine rechtliche Pflicht ist). Und nen 16jährigen abzuschleppen und keinerlei Lebenszeichen mehr von sich zu geben - naja, das ist nicht gerade das, was man erwartet.

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Marco hat diese Probleme...

Antwort von Trini am 03.09.2007, 9:43 Uhr

weil das Mädchen unter 14 ist.

Problematisch ist es

- bei einem Volljärigen und einem Kind unter 16 und

- bei einem Jugendlichen und einem Kind unter 14.

Trini

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generell

Antwort von Keksraupe am 03.09.2007, 12:12 Uhr

kann man alle anzeigen, die sex mit jemandem unter 16 haben,. mit 14 darf man sex haben mit jemanden zwischen 14 und einschl. 17, wenn DIE ELTERN dem zustimmen



und zu dem Fall oben mit der 18 jährigen und dem 16 jägrigen: er ist 16, er darf sex mit ihr haben, aber:

si ekann eine anzeige bekommen wegen entführung, wenn sie pech hat

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Re: Was für rechtliche Folgen kann das haben?

Antwort von +emfut+ am 03.09.2007, 12:27 Uhr

Und warum haben die Eltern des 16jährigen nicht schon vor 14 Tagen eine Suchanzeige aufgegeben? Und gleich eine Strafanzeige gegen die 18jährige wegen Entführung (halt, ich glaube das heißt Kindesentzug oder so, aber die Polizei wird den richtigen Terminus schon wissen).

Ich wäre ja sowas von auf die Barrikaden gegangen, und zwar nicht erst jetzt. Und wenn die Polizei nicht schon vor 14 Tagen jeden Winkel Deutschlands und der Welt abgesucht hätte, hätte ich gleich noch eine Anzeige wegen Untätigkeit nachgeschoben. Es kann ja auch was passiert sein, vielleicht haben sie sich umgebracht, vielleicht hatten sie einen Unfall....

Woher sollen die Kinder wissen, daß die Eltern sich Sorgen machen, wenn die Eltern nägelkauend zu Hause sitzen und nicht aktiv werden??? Ich als Kind hätte da schon das Gefühl, daß es den Eltern erst einfällt, daß da ein Kind fehlt, wenn die Schule anfängt. Wenn das die übliche Haltung der Eltern widerspiegelt, wundert mich gar nix.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Was für rechtliche Folgen kann das haben?

Antwort von sechsfachmama am 03.09.2007, 13:01 Uhr

falls das falsch rübergekommen ist - die Eltern des 16-jährigen haben ihn ziemlich schnell als vermisst gemeldet - erst für Deutschland, dann international.
Die ersten zwei, drei Tage dachten ja alle, dass sie sich in kurzer Zeit wieder einfinden und das Verschwinden nur ne Kurzschlussreaktion war (vor was auch immer).

Wie weit die Polizei was unternommen hat, weiß ich nicht, ich frage die betroffenen Eltern nicht wegen kleinsten Details, da sie eh schon genug um die Ohren haben.

Da sie ja beide freiwillig abgehauen sind - also er auch, ist ja seine Freundin, weiß ich nicht, wieweit man ihr dann Entführung zur Last legen kann.

Außerdem hoffen wir ja alle täglich (wir sind alle befreundet), dass sich die ganze Geschichte nur als "dummes Teeniegemache" rausstellt und sonst nix weiter.

Woher die Teenies wissen könnten, dass ihre Eltern sich Sorgen machen?
Ganz einfach: erstmal sagt mir das mein normaler Verstand - selbst meine 12, 13jährigen Kinder würden nicht über viele Stunden (geschweige denn Tage) verschwinden ohne sich irgendwie zu melden - dafür würde ihr Gewissen schon sorgen.
Die Eltern, Freunde, Bekannte ... haben zig SMS geschickt (nach vergeblichen Anrufversuchen) usw. ohne irgendeine Reaktion zu erhalten, die Handys sind permanent abgeschaltet.

Was können sie denn noch tun außer diesen Dingen?
Die 18jährige als vermisst melden - da lachen sich die Behörden krumm, denn sie ist 18 und damit niemanden mehr Rechenschaft schuldig für ihre Person (es sei denn, sie übertritt Gesetze, klaro)
Freunde, Bekannte ... wurden abtelefoniert - ohne Erfolg.

Ich kenne die Eltern und es sind beides Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern und nicht einfach alles laufen lassen.

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Re: Was für rechtliche Folgen kann das haben?

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 03.09.2007, 16:15 Uhr

Hallo,

rechtliche Konsequenzen wird es garkeine haben!!!

... denn der 16 jährige ist ja freiwillig mit dem Mädel unterwegs, oder???
Es ist mal wieder so eine Sache die nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Aber ab 16, bzw in einigen Bundesländern auch schon ab 14 (zB in Berlin) können die Jugendlichen (oder manchmal eben in meinen Augen auch noch Kinder) SELBER entscheiden wo sie Leben möchten ... und dabei kommt es nicht auf den Wohnort an, sondern auf den Ort wohin sie dann gehen oder abhauen.
Also als Beispiel: ein 14 jähriger aus Bayern türmt nach Berlin - während er in Bayern erst ab 16 Jahren selber entscheiden dürfte und somit auch zu seinen Eltern zurückgebracht werden würde sollte er sich innerhalb Bayerns aufhalten, kann in Berlin bleiben, da hier die Altergrenze bereits 14 ist!!! (und jetzt braucht sich wohl niemand mehr die Frage zu stellen warum so viele Jugendliche gerade nach Berlin abhauen und hier zB auf der Straße hausen oder so!) Gegen seinen Willen wird er in diesem Falle nicht zurück zu seinen Eltern gebracht.

LG Katja & Co

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Nachtrag

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 03.09.2007, 16:23 Uhr

hallo,

vergessen ... man kann durchaus auch Erwachsene als vermisst melden! Warum denn auch nicht???
Hat das Mädel denn irgendetwas hinterlassen (also ne Nachricht von wegen "wir hauen ab") oder war sie ganz einfach weg und da es bei dem Jungen genauso war sind die Eltern drauf gekommen das sie wohl zusammen abgehauen sind???

nochmals LG
Katja & Co

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Re: Nachtrag

Antwort von sechsfachmama am 03.09.2007, 16:52 Uhr

Ich wusste bisher nicht, dass es so unterschiedliche Regelungen in den Ländern gibt. Finde ich (auch bei anderen Sachen wie Schulbildung usw.) blöd - in einem Land müssen doch auch die gleichen Rechte und Gesetze gelten.

Sie haben keinerlei Nachricht hinterlassen. Kein Zettel, Brief, nix.

Das sie gemeinsam unterwegs sind, liegt auf der Hand (sie "gingen" zusammen), ist aber nicht zu 100 % bewiesen.

Ob sie vermisst gemeldet wurde, weiß ich nicht, das waren eher meine Gedanken betr. der Meldung.

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@ Katja + Fabio (Berlin)

Antwort von Ebba am 03.09.2007, 17:57 Uhr

Hallöchen Katja,

davon, dass Jugendliche über 14 oder 16 J. (je nach Bundesland) grds. nich gegen ihren Willen zurück zu ihren Eltern gebracht werden wenn sie abgehauen sind, habe ich bislang noch nie was gehört.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Aufenhaltsbestimmungsrecht bis zum 18. LJ idR bei den Eltern liegt oder einem Elternteil, dem es übertragen wurde, gelegentlich auch beim Jugendamt, Pflegeeltern etc. und dass es selbstverständlich nicht gegen das Wohl des Kindes ausgeübt werden darf.
Mich würde daher interessieren, wo sich die von dir angesprochenen Regelungen für Bayern und Berlin finden. Im www bin ich noch nicht fündig geworden, aber wahrscheinlich habe ich die falschen Suchworte benutzt.

Danke schon mal im voraus

Ebba

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Re: @ Ebba

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 03.09.2007, 20:54 Uhr

Hallo,

ich kann Dir auf Anhieb keine Seite nennen, mache mich aber auf die Suche und melde mich dann!

Ich weiß es deßhalb so ziemlich genau da meine älteste Schwester mit ihrem damals pupertierenden Sohn so arge Probleme hatte (mittlerweile ist er knapp 23 und seit längerem wieder auf dem richtigen Weg, hat sein Abi doch noch gemacht und ist jetzt in Ausbildung!)

Er ist dann damals auch - gegen den Willen meiner Schwester - von zu Hause weg, war teilweise in einer betreuten Wohngruppe, dann wieder ganz für sich allein gestellt unterwegs, ging teilweise noch sehr unregelmäßig dann auch garnicht mehr zur Schule ... und und und ...
Es war eine schwierige Zeit, besonders eben für meine Schwester. Sie dachte damals auch das sie, zumindestens eben bis zur Volljährigkeit, all diese Sachen zu bestimmen hätte, musste aber die Erfahrung machen das dem nicht so ist. Involviert waren damals auch viele Institutionen und Leute (Jugendamt, Sozialarbeiter ... und und und) und genau diese haben Ihr dann auch erklährt das Jugendliche in Berlin ihren Aufenthaltsort bereits mit 14 selbst bestimmen können - wobei Berlin (ich glaube zusammen mit Hamburg?) da die Ausnahme bilden und es in allen anderen Bundesländern erst ab 16 möglich ist.

Wie gesagt ... ich such mal, oder frag mal meine Schwester!

LG Katja & Co

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Re: @ Katja + Fabio (Berlin)

Antwort von Ebba am 03.09.2007, 21:46 Uhr

Hallöchen Katja,

oh je, da haben Deine Schwester und ihr Sohn ja so einiges mitgemacht. Schön, dass jetzt alles wieder in ruhigerem Fahrwasser läuft.
Und vielen Dank, dass Du bereit bist Dir ein die Mühe zu machen nach den Grundlagen zu suchen.

Liebe Grüße
Ebba

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leider nichts neues ...

Antwort von sechsfachmama am 03.09.2007, 22:29 Uhr

die Eltern der 18-jährigen haben sie nun heute als vermisst gemeldet.
wir hatten alle gehofft, dass sie heute zum ersten Schultag auftauchen und dann nach Hause kommen.

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wenn man

Antwort von Keksraupe am 03.09.2007, 23:18 Uhr

sagt dass man net heim will, kommt man in betreutes wohnen oder in sheim

ich kam mit 13 in eine notaufnahmepflegefamilie...

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