Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von vallie am 02.09.2007, 11:02 Uhr

aufsichtspflicht

wer kennt sich aus???

meine große tochter, bekanntermaßen 12 jahre alt, ist schon seit etwa 2 jahren oft alleine zuhause. am wochenende hat sie eh keinen bock mit mir mitzukommen und ich kann mir auch keine 12 oder mehr wochen urlaub nehmen.
so.
wir sind aber über handy immer connected, d.h. sie sagt mir, wo sie hingeht oder wer zu uns kommt. es kam auch vor, daß sie 1-2h auf selina (3) aufpassen mußte und dann eine freudin von ihr hier war.
nun traf ich gestern die mutter einer freundin von ihr, die ihrer tochter 1 woche hausarrest erteilt hat, weil u.a. meine tochter in abwesenheit der mutter zu gast war.
ich bin bis dato weit davon entfernt gewesen, jedesmal bei einer mutter anzurufen, ob sie zuhause ist, wenn mein kind dorthin geht, das habe ich eigentlich noch nie gemacht ( bis zu einem gewissen alter geht man ja schwer davon aus, bei einem kind weiß ich, daß die mutter auch ganztags arbeitet, so waren die beiden eh allein ).

wie ist das mit der verletzung der aufsichtspflicht, wenn dem fremden kind etwas passiert? oder auch dem eigenen? wenn man es genau nimmt, müßte ich ja dann bis 18 immer zuhause sein???

weiß das jemand???

 
5 Antworten:

Re: aufsichtspflicht

Antwort von bea+michelle am 02.09.2007, 14:54 Uhr

Hallo,

sabrina (auch 12) ist auch ab und zu mal alleine zu hause, bzw da ist eine Freundin hier, oder sie passt auf michelle auf, wenn ich einkaufen bin und sie nicht mit will.
ich finde es etwas übertrieben einem Kind eine woche hausarrest zu geben , nur weil eine freundin da war. Oder kann man sich auf diese Freundin nicht verlassen, oder hat die mutter kein Vetrauen zu dem kind?

lg bea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufsichtspflicht

Antwort von Ebba am 02.09.2007, 15:09 Uhr

Hallöchen,

natürlich muss man ein Kind nicht bis zu seinem 18ten LJ rund um die Uhr beaufsichtigen. Das hätte ja zur Folge, dass es mit 18 noch eben so hilf- und verantwortungslos agieren würde wie ein Baby.
Das erforderliche Maß an Aufsicht richtet sich vielmehr nach dem Alter des Kindes, nach seiner persönlichen Reife, nach der Situation in der es sich befindet u.ä.

Zu diesem Thema finden sich diverse gute und IMHO verstänliche Darstellungen im www, so dass ich Dir hier einfach mal ein paar Links zum weiterlesen poste.

http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168

http://www.kindersicherheit.de/html/faq4.html

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1012.html

Liebe Grüße
Ebba

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bea und michelle

Antwort von vallie am 02.09.2007, 15:58 Uhr

bei dem hausarrest ging es darum, daß die mutter ausdrücklich verboten hatte, daß das mädchen jemanden in ihrer abwesenheit kommen läßt. außerdem hatten die drei weibsen wohl den kleiderschrank komplett ausgeräumt und sich "verkleidet"...

mir wär das egal, denn auräumen müssen dann die kids, aber mutter p. hat es wohl gestört.

im zorn auf ihr kind hat sie dann meiner tochter vorgeworfen, daß sie sie für vernünftiger eingeschätzt hätte, aber verlang mal von ner 12jährigen, daß sie dann nicht hingeht obwohl die tochter des hauses sagt, könnts scho kommen!!!???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufsichtspflicht

Antwort von vallie am 02.09.2007, 16:02 Uhr

danke ebba, ich werde die links morgen in der arbeit lesen, mein pc mag nur das rub-forum, bei links stürzt er gerne ab...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufsichtspflicht

Antwort von sun1024 am 02.09.2007, 22:41 Uhr

Naja wenn die Freundin gegen die ausdrückliche Abmachung gehandelt hat, ist das natürlich schon was anderes und sollte Konsequenzen haben. Man will sich ja auf die Tochter verlassen können, wenn man nicht da ist.

Davon abgesehen finde ich es kein Problem, zwei Freundinnen auch mal ein Weilchen alleine zuhause zu lassen. Ich mag nur informiert sein.

LG sun

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.